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Konkurs Klug Touristik GmbH
FN 211877i6 S 40/23h - Handelsgericht Wien

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit erlaube ich mir mitzuteilen, dass mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 27.02.2023 zur GZ 6 S 40/23h über das Vermögen der im Betreff genannten Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und ich zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.
Ich bin derzeit bemüht, einen Interessenten für das Unternehmen der Schuldnerin zu finden, der auch die bestehenden Buchungen unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlungen übernimmt.

Ich erlaube mir, folgende aktuelle Information zu erteilen:

 

  1. Kunden, deren Reisen bereits vor Insolvenzeröffnung storniert waren (unabhängig vom geplanten Reisedatum)

Diese Kunden haben ein gesondertes Schreiben von mir erhalten. Sie können ihre Ansprüche für Buchungen mit Buchungsdatum bis einschließlich 31.1.2023 und mit Reiseantritt bis längstens 31.1.2024 innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeröffnung direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Ferstelgasse 6, 1090 Wien, unter Email abwicklung@tourismusversicherung.at anmelden. Achtung, eine spätere Geltendmachung ist nicht möglich, Sie verlieren dann Ihre Ansprüche gegenüber der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH.

 

Bitte übermitteln Sie der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH folgende Unterlagen:

 

-          Ihren Namen und Ihre Adresse

-          Buchungsbestätigung

-          Datum der Buchung, Datum des Reisebeginns, Gesamtbetrag der Reisekosten, Anzahlungsbetrag

-          Überweisungsbestätigung betreffend Anzahlung und/oder Gesamtbetrag (Kontoauszug über Zahlung, Kreditkartenabrechnung, Zahlungsbestätigung bei Barzahlung vor Ort)

-          Ihre Bankverbindung für Refundierung

 

Sollten Unterlagen fehlen, wird Sie die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH aktiv kontaktieren. Bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Anrufe Ihrerseits beschleunigen die Bearbeitung nicht.

 

  1. Kunden mit Buchungen mit Abreisedatum von 28.2.2023 bis einschließlich 25.3.2023

Da die insolvenzrechtliche Umsetzung eines Verkaufs des Unternehmens der Schuldnerin zumindestens 14 Tage in Anspruch nimmt, musste ich von den Buchungen mit Abreisedatum bis einschließlich 25.3.2023 gemäß § 21 IO zurücktreten. Diese Kunden haben ein gesondertes Schreiben von mir erhalten. Im Fall des Rücktritts gemäß § 21 IO können Kunden mit Buchungen mit Buchungsdatum bis einschließlich 31.1.2023 und mit Reiseantritt bis längstens 31.1.2024 innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeröffnung ihre Ansprüche direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH geltend machen. Achtung, eine spätere Geltendmachung ist nicht möglich, Sie verlieren dann Ihre Ansprüche gegenüber der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH.

 

Bitte übermitteln Sie der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH folgende Unterlagen:

 

-          Ihren Namen und Ihre Adresse

-          Buchungsbestätigung

-          Datum der Buchung, Datum des Reisebeginns, Gesamtbetrag der Reisekosten, Anzahlungsbetrag

-          Überweisungsbestätigung betreffend Anzahlung und/oder Gesamtbetrag (Kontoauszug über Zahlung, Kreditkartenabrechnung, Zahlungsbestätigung bei Barzahlung vor Ort)

-          Ihre Bankverbindung für Refundierung

 

Sollten Unterlagen fehlen, wird Sie die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH aktiv kontaktieren. Bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Anrufe Ihrerseits beschleunigen die Bearbeitung nicht.

 

Betreffend Buchungen mit Buchungsdatum ab 1.2.2023 sind die geleisteten Anzahlungen teilweise auf einem Konto der Schuldnerin sichergestellt. Diesbezüglich prüfe ich derzeit die weiteren Möglichkeiten, insbesondere hinsichtlich einer Rückzahlung der geleisteten Zahlungen an die Kunden, und werde dann aktiv auf die Kunden zukommen.

 

3.       Kunden mit aufrechten Buchungen mit Abreisedatum ab 26.3.2023

Hinsichtlich der Buchungen mit Abreisedatum ab 26.3.2023 werde ich zeitnah wieder auf Sie zukommen. Ich werde Sie informieren, ob die Buchungen von einem Interessenten übernommen werden und wie geplant stattfinden können. Wenn Sie an einer Übernahme der Buchung durch einen Interessenten nicht interessiert sind, steht es Ihnen aber frei, stattdessen Ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzabwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH geltend zu machen. Sie werden von mir jedenfalls so rechtzeitig informiert, dass im Fall des Rücktritts noch ausreichend Zeit zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche beim zuständigen Insolvenzabwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH verbleibt.

 

Um Doppelgleisigkeiten bei der Abwicklung zu vermeiden, ersuchen wir von einer parallelen Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren vorerst abzusehen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulla Reisch
als Insolvenzverwalter